Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen, Reparaturen, Notdiensteinsätze, Notverglasungen und Notverschalungen (nachfolgend Leistungsbedingungen genannt) der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG, Gerhard-Rohlfs-Str. 58 D-28757 Bremen Stand (05/2009)
Geltungsbereich
Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen (nachfolgend Leistungen genannt) sowie Reparaturarbeiten, (nachfolgend Reparaturen genannt) von der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.
Vertragsschluss
Die Angebote der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG oder die Erbringung der Leistung durch die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.
Lieferfristen / Termine / Gefahrenübergang
Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & o. KG alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt bzw. mitgeteilt hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG liegende und von dieser nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist diese zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Kunden über.
Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
Kostenvoranschläge / Preise / Zahlungsbedingungen
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Wechsel / Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen. Bei einer Notverglasung, Notverschalung oder einem Notdiensteinsatz kann die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG jederzeit eine Pauschale in Höhe von € 250,- inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer wenn der Kunde Verbraucher ist, sowie € 250,- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer wenn der Kunde Unternehmer ist verlangen.
Pauschalvergütung pro m² für Notverschaltung/Notverglasung inkl. An-, Abfahrtzeit,Pauschalvergütung für Notdiensteinsatz:
Innerhalb der Geschäftszeit (Mo-Fr. 8-16 Uhr) = 125,-- € (148,75€ inkl. 19% Mwst).Nach 30 Minuten Arbeitszeit wird nach Arbeitswerten (AW) abgerechnet (1 AW = 10 Minuten = 15,-- € (17,85 € inkl. 19%. Mwst))An-/Abfahrt Werkstatt / Grosshandel Pauschal 50,-- € (59,50 € inkl. 19% Mwst)
Ausserhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende gelten folgende Zuschläge: Auf Pauschalvergütung: 75,-- € (89,25 € inkl. 19% Mwst) als Feierabend/Wochenendzuschlag.An gesetzlichen Feiertagen: 125,-- € (148,75 € inkl. 19% Mwst) als Feiertagszuschlag<. Am 24.12. und am 31.12. jedes Jahres gelten die Zuschläge der gesetzlichen Feiertage.Auf Arbeitswerte: 75% Feierabend-, Wochenend- und Feiertagszulage.
Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an Unternehmer
Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum dieser. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG zustehenden Saldoforderung. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte (nachfolgend Vorbehaltsprodukte genannt), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum der gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an die ab; die nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die die abgetretenen Forderungen treuhänderisch für die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG im eigenen Namen einzuziehen. Die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde wird der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG in Verzug und tritt die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG vom Vertrag zurück, so kann diese unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG oder den Beauftragten der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.
Beschaffenheit / Gewährleistung
Die gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von der überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Bei jeder Mängelrüge steht der das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde der die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Mängel wird die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam nachfolgend Nacherfüllung genannt) sowie ggf. deren Installation beseitigen. Der Kunde wird der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KGden Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Einbruch, Vandalismus, Feuer, Hagel oder Sturm), sofern die Mängel nicht von der 00 - 24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG zu vertreten sind. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG sie nach § 635 Abs. 3 / § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall durch die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung bleiben hiervon unberührt. Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.
Gewährleistung bei Reparaturen
Die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. Die Abnahme der Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.
Haftung / Schadenersatz
Vorbehaltlich der obigen Regelung wird die gesetzliche Haftung durch die für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (1) Die haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (2) Die haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Schaufenster-, Fenster-, oder Türrahmen ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch die entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden. Bei Glasbruch können am Schaufenster-, Fenster-, oder Türrahmen noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am Beschlag, Lackschäden, Schäden am Fußboden durch Glassplitter o.ä.), für welche die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG keine Haftung übernimmt. Liefert die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG im Rahmen eines Liefergeschäfts an Unternehmer mangelhaftes Glas, so hat der Unternehmer im Falle der kostenlosen Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache durch die 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG einen Anspruch auf die Erstattung von pauschal EUR 50.- als Ersatz für seine Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Glasscheibe, es sei denn, der Unternehmer weist der 00-24 Absicherungstechnik Ltd. & Co. KG nach, dass seine Kosten des Ein- und Ausbaus tatsächlich höher sind.
Datenschutz / Allgemeine Bestimmungen
Im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung werden von der Daten zur Person des Kunden (z.B. Name, Anschrift, Tel.-Nr.) oder zum Auftrag (z.B. Lieferanschrift, Bestelldaten) im Rahmen der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Auf die dem Kunden zustehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten weisen wir hin. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zu Zwecken der Marktforschung oder Kundeninformationen verwendet werden; er hat das Recht, dieser Verwendung bei Auftragserteilung oder danach durch schriftliche Erklärung auf dem Auftrag oder gegenüber der , Gerhard-Rohlfs-Str. 58 D-28757 Bremen z.Hd. des Datenschutzbeauftragten, zu widersprechen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bremen, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. Die ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).